Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach sind Streitwerte die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Anwaltsgebühren. Davon ausgenommen sind seit dem 1.7.2006 nur die außergerichtliche Beratung, die Erstellung von Gutachten und die Mediation.
Für gerichtliche Verfahren werden wir für Sie bei eingeschränkten Einkommens- und Vermögensverhältnissen Verfahrenskostenhilfe beantragen. Bei einer Bewilligung durch das Gericht werden wir die Gebühren für unsere Tätigkeit im Verfahren gegenüber der Staatskasse geltend machen.