In unserer Kanzlei arbeiten auch Fachanwälte aus anderen Rechtsgebieten, so dem Steuer-, Versicherungs-, Miet- und Immobilienrecht.
Dies zahlt sich aufgrund der Komplexität einer familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzung mit intensiven Eingriffen in die vorstehend genannten Rechtsgebiete für die umfassende Betreuung Ihres Mandates aus.
So arbeiten wir insbesondere bei schwierigen und rechtsgebietübergreifenden Sach- und Rechtslagen im Team. Dies bietet für Sie den besonderen Vorteil, daß mehrere Rechtsanwälte für Ihren Fall entsprechend ihres Spezialgebietes innerhalb des Familien- und Erbrechts herangezogen werden können und diesen aus allen Blickwinkeln diskutieren und prüfen. Es entstehen Ihnen dadurch auch bei einer Gebührenvereinbarung nach Zeitgebühren keine Mehrkosten. Vielmehr stehen Ihnen mehrere mit Ihrem Fall vertraute Ansprechpartner zur Verfügung, wodurch eine jederzeitige Erreichbarkeit gewährleistet wird. Daneben arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Immobiliensachverständigen und -maklern zusammen, um Ihnen auch eine Einschätzung über die Bewertung einzelner Ihrer Vermögenswerte wie einer Unternehmensbeteiligung oder Immobilie geben zu können.